Allgemeine Geschäftsbedingungen
von LausiPfoten – Faires Training für Menschen mit Hund; Inhaberin Lisa Temesvári-Alamer
§ 1 Vertragsgegenstand
LausiPfoten bietet Dienstleistungen für Hundehalter:innen und ihre Hunde im Bereich Hundetraining und Verhaltensberatung an. Den Hundehalter:innen werden wissenschaftlich begründete Kenntnisse und darauf abgezielte Fertigkeiten vermittelt. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen beraten. Ein Erfolg von Trainingsmaßnahmen kann jedoch nicht garantiert werden. Es werden keine Methoden angewandt, die dem Hund Schmerzen oder Angst bereiten.
§ 2 Trainingsvoraussetzungen
Folgende Bedingungen, deren Einhaltung bei der Anmeldung auf Verlangen nachzuweisen ist, gelten als Anmeldevoraussetzung:
- Der teilnehmende Hund ist bei der zuständigen Gemeinde ordnungsgemäß angemeldet.
- Für den teilnehmenden Hund besteht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
- Den Anweisungen der Trainerin ist unbedingt Folge zu leisten.
§ 3 Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Anmeldeformular der Webseite LausiPfoten –Faires Training für Menschen mit Hund. Der Vertrag kommt mit Zusendung der Rechnung für
die gebuchte Trainingsmaßnahme zustande. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
§ 4 Vergütung
- Die Kosten für die „Erste-Hilfe-Stunde“ müssen am Ende des Termins in bar bezahlt werden.
- Das Trainingspaket der „3-Monats-Begleitung“ beschränkt sich auf jeweils ein Mensch-Hund-Team und ist 5 Monate ab Kauf gültig. Danach verfällt jeder Anspruch auf noch nicht in
Anspruch genommene Dienstleistungen und eine volle oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Paketpreises ist ausgeschlossen.
- Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste. Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.
§ 5 Widerruf
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich, jedoch nur, sofern noch keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Im Fall des Rücktritts erstattet LausiPfoten – Faires Training für Menschen mit Hund die Kosten abzgl. einer Stornogebühr von 10% des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen zurück.
- Wurden Leistungen aus einem Trainingspaket in Anspruch genommen, ist der Rücktritt vom Vertrag und damit die Rückerstattung von Kosten nicht mehr möglich.
§ 6 Leistungshindernisse
- Erscheint die:der Hundehalter:in zu einem vereinbarten Termin nicht, besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren noch auf Nachholung des Termins.
- Eine Absage eines oder mehrerer vereinbarter Termine aus wichtigem Grund kann sowohl durch die:den Hundehalter:in als auch durch LausiPfoten – Faires Training für Menschen mit Hund erfolgen. Das gilt insbesondere im Falle der Erkrankung des Teilnehmenden oder des Hundes. In diesem Fall wird ein Nachholtermin vereinbart.
- Von Seiten des Teilnehmenden müssen Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen werden die Kosten für den Trainingstermin vollständig berechnet.
§ 7 Haftung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Teilnehmenden. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der Teilnehmende haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.
- Der Teilnehmende verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn am Training teilnimmt. Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom Hundehalter noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der Teilnehmende wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.
- Die Benutzung des Trainingsplatzes ist nur zu den Trainingszeiten gestattet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haften für ihre Kinder. Das Betreten und Befahren des Trainingsgeländes und der Zuwege erfolgt auf eigenes Risiko.
- Die Haftung der Einzelunternehmerin für jegliche Schäden ist ausgeschlossen, unabhängig vom Rechtsgrund. Das gilt auch für Handlungen von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern, sofern nicht die Einhaltung wesentlicher Vertragspflichten verletzt wird, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind.
- Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Einzelunternehmerin.
Forst, 01.04.2022